Seminar Betriebsverfassungsrecht


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"Man ist fassungslos, was Betriebsräte alles dürfen!" ...

… ist ein treffendes Zitat eines Arbeitgebers. Typische Fragen in diesem Zusammenhang sind: Welches Büro? Welche Einrichtung? PC oder Laptop? Fortbildung: Welches Hotel, welche Kosten in welcher Höhe, wie oft? Wann entsteht und wie lange besteht Kündigungsschutz usw.

Und wenn Sie schon zahlen müssen, was bekommen Sie dafür? Das ist die andere, meist unbekannte und ungenutzte Seite der Medaille. Übernehmen Sie die Initiative! Das beginnt schon bei der richtigen Wahl des BR. Zudem: Arbeitgeber können grundsätzliche Fragen/Probleme/arbeitsvertragliche Regelungen klären, die ohne Betriebsrat gar nicht möglich wären. Es kommen z. B. für den Arbeitgeber freiwillige (zum Testen befristete) Betriebsvereinbarungen in Betracht über:

  • Vergütungssysteme/Arbeitszeit/Gleitzeit/betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbußen/Sanktionen (wenn Arbeitnehmer ihre Pflichten nicht erfüllen)
  • Konkrete Fälle der Freistellung

Möglichkeiten und Potenzial des Betriebsrats nutzen

Also: Wenn der BR schon Geld kostet, dann nutzen Sie die positiven Möglichkeiten und das Potenzial des BR zum Wohle des Betriebs. Wie? Lernen Sie uns und unsere Art, wie wir Betriebsverfassungsrecht sehen, kennen. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht mit 7 Standorten bundesweit haben wir täglich mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Problemstellungen zu tun. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und kreativen Ideen im Umgang mit dem Betriebsrat. Wir freuen uns auf Sie.

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„Geben Sie uns Ihr Problem – es ist bei uns in besten Händen!“

Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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